In einem vereinbarten persönlichen Kontaktgespräch werden Ihre Wünsche und meine Angebote besprochen.
Themen, die durch den persönlichen Eindruck ergänzt werden, sind sowohl inhaltliche und methodische Fragen, als auch die formalen Rahmendingungen, wie Zeit, Ort, Dauer und Finanzierung.
Entscheiden sich nach dem Erstgespräch beide Seiten für die gemeinsame Arbeit, wird ein mündlicher oder schriftlicher Kontrakt geschlossen.
Wenn Sie nicht selbst das Angebot in Anspruch nehmen wollen, es aber finanzieren, werden in einem Dreieckskontrakt zwischen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und mir auch Ihre Aufträge und die Auswertungsmöglichkeiten kontraktiert.
Der Prozess findet zwischen denjenigen statt, die die Supervision oder das Coaching gemeinsam durchführen und unterliegt der Schweigepflicht.
Ich lade Sie gern in die Praxis ein, die ich gemeinsam mit KollegInnen habe. Die Supervision kann aber auch in Ihren Räumen stattfinden.